GPS STARENKASTENWARNER

GPS Blitzerwarner Cheetah GPS C50
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  • GPS Warner für das Armaturenbrett
  • warnt vor Starenkästen
  • Einbauart: Cockpit
  • Updates der Blitzerdatenbank
  • Radarwarner kaufen? Was? Wie geht's?



  • GPS Blitzerwarner Cheetah C50 Produktbeschreibung

     

    Erweitern Sie Ihr Vorwarnmöglichkeiten jetzt auch auf festinstallierte Blitzer (Starenkästen) und Rotlichtblitzer. Durch GPS-basierte Warnungen werden  Radarwarner und Laserblinder ideal ergänzt. Der GPS C50 ist ein Starenkasten & Ampelblitzerwarner, der vor allen festen Messeinrichtungen warnt. Dazu zählen z.B. Redflex, ATS, Nestor, Lasercraft, Gatso, Redspeed, Traffipax, TruVelo, SPECS Average Speed cameras, Watchman, Speedcurb und viele mehr. Auch die Durchfahrtszeitmessung „Section Control“ (z.B. Österreich) kann auf diese Weise erkannt werden. Sie vermeiden entsprechende Strafen, zudem wird die allgemeine Verkehrssicherheit erhöht, denn Geschwindigkeitsmessgeräte und Ampelblitzer werden oft an gefährlichen Straßenabschnitten und Unfallschwerpunkten aufgestellt. Lösen Sie jetzt alle Probleme und erhalten Sie 100-igen % Schutz durch den GPS C50.

    Sie befestigen den GPS C50 einfach innerhalb weniger Sekunden mittels Saugnäpfen an der Windschutzscheibe und verbinden das Anschlußkabel mit dem Zigarettenanzünder. Dann einfach nur noch anschalten und fertig. Auf diese Weise haben Sie europaweit eine 100% sichere und zudem aufgrund der geringen Geräteabmessungen diskrete Art, sich vor den festinstallierten Meßanlagen warnen zu lassen.
    Der GPS C50 enthält im Speicher die GPS Positionen dieser Blitzeinrichtungen. Er warnt mit einer Stimme und einem Blinken rechtzeitig vor dem Erreichen dieser Blitzer.  Die Anzahl der festen Messeinrichtungen wächst ständig. Die als Basis dienenden Trinity Datenbank wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert, sobald neue Blitzer dazukommen oder entfernt werden. Zusätzlich können Sie eigene Positionen durch einen Knopfdruck speichern und sich an diesen Stellen warnen lassen. Es wird ständig an einer Überprüfung von bestehenden und neuen Standorten in Europa, den USA und Canada gearbeitet. Momentan werden 37 Ländern weltweit abgedeckt.

    Sie können den Speicher des GPS C50 beliebig oft mit Unterstützung eines PC aktualisieren. Diese Datenbank kann kostenlos und einfach mit der mitgelieferten Software aktualisiert werden. Über eine USB-Schnittstelle und die einfach zu installierende und ebenso einfach zu be-dienende Software wird das Gerät sehr schnell und zuverlässig mit den neuesten Daten aktualisiert.  In der Einführungsphase des GPS C50 erhalten neue Kunden einen lebenslangen kostenlosen Updateservice. Testen Sie das Gerät, Sie werden begeistert sein.


     

    Ausstattung & Eigenschaften
    zigarettenschachtelgroßes Gerät zur Montage an der Windschutzscheibe

    Warnung vor allen festen Messeinrichtungen und Ampelblitzern in Europa, Australien, USA und Canada

    Die aktuellste Version des Blitzerdaten ist bereits vorinstalliert.

    Plug & Play - Auspacken und Anschliessen: betriebsbereit

    Beim Annähern an die Blitzer werden Sie mit Stimme, akustischem und optischem Alarm mehrmals gewarnt.

    Die Warnung erfolgt nur in Ihrer Fahrtrichtung.

    Etwa 120.000 Positionen können gespeichert werden

    Bestätigungssignal am Ende einer Meßstelle

    GPS genaue Fahrgeschwindigkeitsanzeige

    Ansagemöglichkeit der Richtgeschwindigkeit

    Autoranging - Vorwarnstrecke abhängig von der jeweils aktuellen Fahrgeschwindigkeit

    Lebenslanges kostenloses Aktualisieren der Daten über die Trinity Database ist möglich (zeitlich begrenztes Angebot)

    Höchstgeschwindigkeitswarnung

    Speicherung eigener Positionen möglich

    Starenkastenwarner Cheetah GPS C50

     

     

    Sobald offizielle Testberichte zu diesem Gerät vorliegen, können Sie diese hier abrufen.

    Rechtslage GPS Blitzerwarner Cheetah C50 deutsch

    Sehr geehrter Interessent,

    bitte beachten Sie jedoch folgenden Hinweis.
    In den Ländern der Europäischen Union existieren unterschiedliche Gesetzgebungen bezüglich des Besitzes und Betriebes von Radarwarnern. Diese sind unter Umständen auch regelmäßigen Änderungen unterworfen. Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass in Ihrem Land der Besitz und/oder der Betrieb eines solchen Gerätes nicht zulässig sein kann. Bitte machen Sie sich daher mit der Rechtslage in Ihrem Land vertraut, bevor Sie das Gerät einsetzen.

    Besondere Information für Kunden aus Deutschland: NEU seit 01.12.2001

    Jetzt ist der letzte Beweis erbracht, daß elektronische Geräte, die Autofahrer vor Radarfallen warnen, in Deutschland tatsächlich funktionieren. Der Gesetzgeber hat sie verboten. Der Bundesrat beschloß eine entsprechende Verordnung, nach der voraussichtlich ab 01.12. 2001 mindestens EUR 75,- an Bußgeld fällig werden, wenn sich Autofahrer “durch technische Vorrichtungen der Verkehrsüberwachnung entziehen.” Darüber hinaus droht eine Punkteintragung im Flensburger Register (4) und im Moment  der Feststellung weiterhin die Beschlagnahme des Gerätes.

    Auszug: Bussgeldkatalogverordnung 109a: “...als Kfz-Führer ein technisches Gerät betreibt oder betriebsbereit mitführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, wird...” bzw. seit 2009: 247: “Als Führer eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt § 23 Abs. 1b/§ 49 Abs. 1 Nr. 22: 75 €)
    Dieses Internetangebot richtet sich daher aus wettbewerbsrechtlichen Gründen (UWB) nicht an  Interessenten aus Deutschland (UWB).

    Alte Rechtslage:
    Seit vielen Jahren wird in der Öffentlichkeit die rechtliche Zulässigkeit bzw. eine eventuelle Strafbarkeit von Radarwarnern diskutiert. Hierbei gehen die Meinungen teilweise sehr weit auseinander. Dies ist insbesondere auf die sich in den letzten Jahren mehrfach ändernde Gesetzgebung und darauf aufbauend die tatsächliche Rechtsprechung zurückzuführen. Daneben ist häufig die auf persönlichem Rechtsempfinden basierende Meinung ”...das kann gar nicht erlaubt sein...” anzutreffen.
    Zur aktuellen Rechtslage in Deutschland ist folgendes festzustellen: Der Besitz, der Verkauf und die Benutzung von Radarwarnern ist nicht strafbar. Die gesetzliche Grundlage bildet das Telekommunikationsgesetz (TKG). Dies gilt allerdings erst seit einer Novelle dieses Gesetzes im August 1996. Dies könnte darauf schließen lassen, daß man bei einer Benutzung eines derartigen Gerätes keinerlei Risiken eingeht. Das stimmt jedoch nur teilweise, denn wer bei der Benutzung durch die Polizei “erwischt” wird, kann in einigen Bundesländern das Gerät (d.h. den Gegenwert) durch eine Beschlagnahme verlieren. Rechtsgrundlage dazu ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 24 ZS 98.1588). Das Urteil stützt sich auf das von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Polizeiaufgabengesetz (PAG), mit dessen Hilfe der Freistaat seine Beamten ermächtigt, die Geräte zu beschlagnahmen und ersatzlos zu vernichten. Man könnte denken, hier wurde gleich bei der Urteilsverkündung mit richterlichen Hammer auf das Gerät geschlagen. Als Begründung wurde dem aktiven Nutzer grundsätzlich die Absicht einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsübertretung unterstellt, bei der er sich und andere gefährdet, d.h. die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Um diese Gefahr abzuwehren, dürfen die Beamten also vorbeugend einschreiten. In der Zwischenzeit haben sich einige andere Bundesländer dieser Rechtsauffassung angeschlossen bzw. prüfen noch ihre Verwaltungsgesetze auf die Rechtmäßigkeit. Einige Experten jedoch sehen in der bundesweiten Durchsetzung dieser Argumentation erhebliche Zweifel.
    Es läßt sich also konstatieren, daß der Betrieb des Gerätes zwar straffrei ist, im Falle des Erkennens durch die Polizei aber eine Beschlagnahmung droht. Dies ist jedoch aufgrund der sehr kleinen Geräteabmessungen und der Positionierung hinter der Windschutzscheibe äußerst unwahrscheinlich. Die Ausnahme bildet eine allgemeine Polizeikontrolle, wobei hier die bei vielen Geräten mögliche sekundenschnelle Demontage Abhilfe schafft. Treffen Sie also Ihre Entscheidung...

    Quellen: 
    Presseerklärung des Bayerischen Innenministeriums”
    “Hohe Strafen für den Blitzschutz” In: AUTO, November 2001, Heft 24, Rubrik Nachrichten
    ”Radarwarner - Kein Pieps mehr ?”  In: Auto-Bild, August 1998, Heft 33, Rubrik Service

  • In Kürze wird hier die Bedienungsanleitung des GPS Blitzerwarner Cheetah C50 zur Verfügung stehen.

     

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