GPS STARENKASTENWARNER

GPS Blitzerwarner GPS Pilot EU 3000
€ 55,00 inkl. gesetzl. MwSt. (€ 46,22 zzgl. gesetzl. MwSt.) zzgl. Service- & Versandkosten. Lieferzeit: 2 Tage
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  • GPS Warner für das Armaturenbrett
  • warnt vor Starenkästen
  • Einbauart: Cockpit
  • Kostenlose Updates der Blitzerdatenbank
  • Radarwarner kaufen? Was? Wie geht's?



  • GPS Blitzerwarner GPS Pilot EU 3000 Produktbeschreibung

     

    Kleiner als eine Zigarettenschachtel, aber ein echter Freund zur rechtzeitigen Warnung vor Blitzern. Der GPS Pilot EU 3000 Warner informiert über bundesweite und europäische feste und mobile Blitzer - es ist dabei kein Navigationsgerät nötig. Ständige Online-Aktualisierung zur Erfassung neuer Meßstellen - Die Konfiguration erledigen Sie bequem per PC und USB Schnittstelle. Kommen Sie in die Nähe einer Meßstelle, warnt Sie das Gerät sofort und erkennt dabei auch Ihre Fahrtrichtung. Sie reagieren rechtzeitig und vermeiden teure Überrraschungen. So macht sich ein Kauf bereits ab der ersten Fahrt bezahlt.

    Der GPS Pilot EU 3000 ist ein kleiner, unauffälliger, 73 x 42,5 x 17,5 mm messender GPS-Empfänger, der auf eine der größten und aktuellsten Datenbanken von über 40.000 Blitzerstandorten in 20 europäischen Ländern (u.a. Deutschland, Österreich und Schweiz) zurückgreift. Zusätzlich warnt der Empfänger auf Wunsch auch vor sicherheitsrelevanten Punkten, an denen es häufig zu Gefahren im Straßenverkehr wie etwa Aquaplaning, unbeschrankte Bahnübergänge, scharfe Kurven oder Straßenglätte kommen kann.

    Inklusive 5 Jahre kostenlose Updates

    Abdeckung:

    Deutschland, Österreich, Schweiz, Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Irland, Andorra, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Tschechische Republik, Norwegen, Polen, Dänemark, Portugal, Schweden, Finnland, Türkei

    Gewicht: 0,10kg(s)                 

    Testen Sie das Gerät, Sie werden begeistert sein.

     

     

    Ausstattung & Eigenschaften


    Europas größte Blitzerdatenbank
    5 Jahre kostenlose Internet-updates
    sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis
    Hochpräziser GPS Empfänger
    Bis auf 2 m genau
    Komfortable Software
    9h Li-Ion Akku
    USB Schnittstelle zur bequemen Datenpflege
    Warnt akustisch, Warntonwahl am PC
    Lautstarke Warnung
    Fahrtrichtungserkennung
    Sehr klein: 73x42,5x17,5 mm
    inclusive Software
    12-V Anschlußkabel zur Akkuaufladung
    Bedienungsanleitung

    Sobald offizielle Testberichte zu diesem Gerät vorliegen, können Sie diese hier abrufen.

    Rechtslage GPS Blitzerwarner Pilot EU 3000 deutsch

    Sehr geehrter Interessent,

    bitte beachten Sie jedoch folgenden Hinweis.
    In den Ländern der Europäischen Union existieren unterschiedliche Gesetzgebungen bezüglich des Besitzes und Betriebes von Radarwarnern. Diese sind unter Umständen auch regelmäßigen Änderungen unterworfen. Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass in Ihrem Land der Besitz und/oder der Betrieb eines solchen Gerätes nicht zulässig sein kann. Bitte machen Sie sich daher mit der Rechtslage in Ihrem Land vertraut, bevor Sie das Gerät einsetzen.

    Besondere Information für Kunden aus Deutschland: NEU seit 01.12.2001

    Jetzt ist der letzte Beweis erbracht, daß elektronische Geräte, die Autofahrer vor Radarfallen warnen, in Deutschland tatsächlich funktionieren. Der Gesetzgeber hat sie verboten. Der Bundesrat beschloß eine entsprechende Verordnung, nach der voraussichtlich ab 01.12. 2001 mindestens EUR 75,- an Bußgeld fällig werden, wenn sich Autofahrer “durch technische Vorrichtungen der Verkehrsüberwachnung entziehen.” Darüber hinaus droht eine Punkteintragung im Flensburger Register (4) und im Moment  der Feststellung weiterhin die Beschlagnahme des Gerätes.

    Auszug: Bussgeldkatalogverordnung 109a: “...als Kfz-Führer ein technisches Gerät betreibt oder betriebsbereit mitführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, wird...” bzw. seit 2009: 247: “Als Führer eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt § 23 Abs. 1b/§ 49 Abs. 1 Nr. 22: 75 €)
    Dieses Internetangebot richtet sich daher aus wettbewerbsrechtlichen Gründen (UWB) nicht an  Interessenten aus Deutschland (UWB).

    Alte Rechtslage:
    Seit vielen Jahren wird in der Öffentlichkeit die rechtliche Zulässigkeit bzw. eine eventuelle Strafbarkeit von Radarwarnern diskutiert. Hierbei gehen die Meinungen teilweise sehr weit auseinander. Dies ist insbesondere auf die sich in den letzten Jahren mehrfach ändernde Gesetzgebung und darauf aufbauend die tatsächliche Rechtsprechung zurückzuführen. Daneben ist häufig die auf persönlichem Rechtsempfinden basierende Meinung ”...das kann gar nicht erlaubt sein...” anzutreffen.
    Zur aktuellen Rechtslage in Deutschland ist folgendes festzustellen: Der Besitz, der Verkauf und die Benutzung von Radarwarnern ist nicht strafbar. Die gesetzliche Grundlage bildet das Telekommunikationsgesetz (TKG). Dies gilt allerdings erst seit einer Novelle dieses Gesetzes im August 1996. Dies könnte darauf schließen lassen, daß man bei einer Benutzung eines derartigen Gerätes keinerlei Risiken eingeht. Das stimmt jedoch nur teilweise, denn wer bei der Benutzung durch die Polizei “erwischt” wird, kann in einigen Bundesländern das Gerät (d.h. den Gegenwert) durch eine Beschlagnahme verlieren. Rechtsgrundlage dazu ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 24 ZS 98.1588). Das Urteil stützt sich auf das von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Polizeiaufgabengesetz (PAG), mit dessen Hilfe der Freistaat seine Beamten ermächtigt, die Geräte zu beschlagnahmen und ersatzlos zu vernichten. Man könnte denken, hier wurde gleich bei der Urteilsverkündung mit richterlichen Hammer auf das Gerät geschlagen. Als Begründung wurde dem aktiven Nutzer grundsätzlich die Absicht einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsübertretung unterstellt, bei der er sich und andere gefährdet, d.h. die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Um diese Gefahr abzuwehren, dürfen die Beamten also vorbeugend einschreiten. In der Zwischenzeit haben sich einige andere Bundesländer dieser Rechtsauffassung angeschlossen bzw. prüfen noch ihre Verwaltungsgesetze auf die Rechtmäßigkeit. Einige Experten jedoch sehen in der bundesweiten Durchsetzung dieser Argumentation erhebliche Zweifel.
    Es läßt sich also konstatieren, daß der Betrieb des Gerätes zwar straffrei ist, im Falle des Erkennens durch die Polizei aber eine Beschlagnahmung droht. Dies ist jedoch aufgrund der sehr kleinen Geräteabmessungen und der Positionierung hinter der Windschutzscheibe äußerst unwahrscheinlich. Die Ausnahme bildet eine allgemeine Polizeikontrolle, wobei hier die bei vielen Geräten mögliche sekundenschnelle Demontage Abhilfe schafft. Treffen Sie also Ihre Entscheidung...

    Quellen: 
    Presseerklärung des Bayerischen Innenministeriums”
    “Hohe Strafen für den Blitzschutz” In: AUTO, November 2001, Heft 24, Rubrik Nachrichten
    ”Radarwarner - Kein Pieps mehr ?”  In: Auto-Bild, August 1998, Heft 33, Rubrik Service

  • In Kürze wird hier die Bedienungsanleitung des GPS Blitzerwarner Pilot 3000 zur Verfügung stehen.

     


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