Laserstörer & Lichtschranke

Laserstörer zum Festeinbau AntiLaser ALG-9 RX Double head
€ 649,00 inkl. gesetzl. MwSt. (€ 545,38 zzgl. gesetzl. MwSt.) zzgl. Service- & Versandkosten. Lieferzeit: 3 Tage
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  • Laserjammer zum versteckten Festeinbau
  • warnt vor Laserpistolen
  • stört Laserpistolen
  • Einbauart: Festeinbau
  • Radarwarner kaufen? Was? Wie geht's?



  • Laserstörer AntiLaser AL-G9 Duohead Produktbeschreibung

     

    Der AntiLaser RX G9 Duo-head besteht aus zwei Elementen – zwei Außensensoren und einer Kontrolleinheit.. Die Sensoren haben spezielle Infrarot Linsen, die die Messung mit der Laserpistole erkennen und je nach erkannter Laserpistole mit der gleichen Pulsfrequenz reagieren. Die Laserpistole wird dann keinen Messwert anzeigen können, da eine Auswertung der eigenen Reflektionsstrahlung, die nun mit der Strahlung der Laserguard Diode vermischt wird. Die Bedien- und Anzeigeeinheit beinhaltet eine Anzeige und einen Lautsprecher. Die beiden LED ´s (grün und rot) zeigen an, ob das System betriebsbereit ist. Die Sensoren werden in der Front des Fahrzeuges eingebaut und schützen vor Lasermessungen. Je nach Fahrzeug werden 2 oder ggfs. mehr Sensoren benötigt. Für einen normalen PKW reichen 2 Sensoren. Für ein Fahrzeug mit großer Front, wie einen SUV oder einen VW Bus sind 2-3 Sensoren notwendig, für einen LKW 4 Sensoren. Wenn eine Laserpistole auf das Fahrzeug zielt, erkennt das System den Typ der Lasermessung und reagiert so, dass das Messgerät Ihre Laserreflexionen nicht auswerten kann. Auf dem Lasermessgerät wird eine Fehlmessung angezeigt. Der Bediener wird daraufhin versuchen, noch einmal zu messen. Er nimmt an, er hat nicht korrekt gezielt oder das Fahrzeug reflektiert schlecht. Man hat so Zeit, die Geschwindigkeit anzupassen. Nachdem dies erfolgt ist, sollte man das System abschalten. Eine automatische Abschaltung das AntiLaser Systems erfolgt zusätzlich sicherheitshalber nach 4 Sekunden, falls man dies vergessen sollte. Zur optimalen Funktion sollte der Empfänger in der Nähe des Nummernschilds montiert werden, da die Pistole in fast allen Fällen auf das senkrechte Nummenschild gerichtet wird. Ein empfehlenswerter Platz ist im oder hinter dem Kühlergrill. Die Sensoren sollten horizontal ausgerichtet sein und von Zeit zu Zeit gereinigt werden.

    Bei der Montage der Anzeige im Innenraum sollte man darauf achten, daß man die Warntöne des Lautsprechers problemlos hören kann. Die LED sollte zudem sichtbar angebracht werden und der Schalter so montiert werden, das man das System manuell während des Bremsens leicht deaktivieren kann. 

    AntiLaser wurde erfolgreich mit folgenden Lasermessgeräten getestet:

    LTI – Marksman 20.20, Multalaser
    LTI – UltraLyte, LR, 100, 100LR, 200, 200LR, Compact, LRB
    Redflex – Lasercam, Lasercam NT
    Jenoptik – LaserPatrol
    Jenoptik – Laveg, Video-Laveg
    Multanova – StarLaser
    Robot – TraffiPatrol, V
    Sagem – MestaLaser
    Sagem – EUROLaser
    Truvelo – Lidar, D-Cam
    Kustom – ProLaser I
    Kustom – ProLaser II
    Kustom – ProLaser III
    Kustom – Pro-Lite
    Kustom – LaserCam II
    Riegl – LR90-235
    Stalker – LZ-1
    Laser Atlanta – SpeedLaser, S, R, Stealth Mode
    Cleartone – Stealth SpeedLaser
    Fama – famaLaser II
    Fama – famaShot III
    Traffic Observer – LMS 291/221/04/05
    NJL Kft – SCS-101/SCS-102
    Robot – TraffiPatrol XR
    Riegl – FG21-P
    LTI – TruSpeed
    LTI – TruSpeed 2
    LTI – TruCam
    Vitronic – PoliscanSpeed
    Camea – Unicam section control
    Unipar – SL700
    RedSpeed – SpeedGuard 

    Abmessungen:

    Bedieneinheit (LxHxB) 85x22x40 mm

    Sensor (LxHxB) 50x20x50 mm

     

    Bei Interesse ist der Einbau auch durch einen im Einbau dieser Geräte erfahrenen professionellen Auto-Mechaniker hier in Heidelberg in der Werkstatt zeitlich sehr flexibel und diskret möglich (in der Regel Freitag nachmittag, Wochenende). Die Einbauzeit beträgt üblicherweise ca. 3 Stunden, kann bei exotischen Autos auch etwas länger sein. Der Techniker spricht mit Ihnen selbstverständlich zuvor die Einbaumöglichkeiten persönlich ab, so daß Sie vorher einen Einblick bekommen, wie die Lösung anschließend aussieht. Die Werkstatt ist in Heidelberg und Sie könnten die Zeit für eine Stadtbesichtigung nutzen. Viele Kunden freuen sich sehr über diese Möglichkeit. Schwierigkeiten kann es nur in seltenen Fällen geben, wenn z.B. in der Fahrzeugfront nicht hinreichend Platz ist oder allein die Demontage von Karosserieteilen Stunden dauern würde und Spezialwerkzeug notwendig ist.

    Bitte fügen Sie für ein individuelle Angebot für einen Einbau der von Ihnen bestellten Geräte diesen Punkt mit in Ihren Warenkorb ein.
     

    Technical information

    Size:
    Inner unit (LxHxW) – 85×22x40 mm
    Outer unit (LxHxW) – 50×20x50 mm

    Operating temperature: -20°C to +60°C

    Laser wavelength: 904 nm

    Power:
    Operational power supply – 10,5V to 15V
    Current consumption – 600 mA max.

    Speaker volume: 85 dB

    Built-in self-test: Performed at power-up (LEDs flash + sound)

    Operation
    Activation mode – few seconds following activation – selftest
    Search mode – until LIDAR detection
    Jamming mode – upon LIDAR detection

    LIDARs Tests AntiLaser has been tested on (the following LIDARs):
    LTI – Marksman 20.20, Multalaser
    LTI – UltraLyte, LR, 100, 100LR, 200, 200LR, Compact, LRB
    Redflex – Lasercam, Lasercam NT
    Jenoptik – LaserPatrol
    Jenoptik – Laveg, Video-Laveg
    Multanova – StarLaser
    Robot – TraffiPatrol, V
    Sagem – MestaLaser
    Sagem – EUROLaser
    Truvelo – Lidar, D-Cam
    Kustom – ProLaser I
    Kustom – ProLaser II
    Kustom – ProLaser III
    Kustom – Pro-Lite
    Kustom – LaserCam II
    Riegl – LR90-235
    Stalker – LZ-1
    Laser Atlanta – SpeedLaser, S, R, Stealth Mode
    Cleartone – Stealth SpeedLaser
    Fama – famaLaser II
    Fama – famaShot III
    Traffic Observer – LMS 291/221/04/05
    NJL Kft – SCS-101/SCS-102
    Robot – TraffiPatrol XR
    Riegl – FG21-P
    LTI – TruSpeed
    LTI – TruSpeed 2
    LTI – TruCam
    Vitronic – PoliscanSpeed
    Camea – Unicam section control
    Unipar – SL700
    RedSpeed – SpeedGuard

    Sobald offizielle Testberichte zu diesem Gerät vorliegen, können Sie diese hier abrufen.

    Rechtslage Laserjammer AntiLaser AL G9 RX deutsch

    Sehr geehrter Interessent,

    bitte beachten Sie jedoch folgenden Hinweis.
    In den Ländern der Europäischen Union existieren unterschiedliche Gesetzgebungen bezüglich des Besitzes und Betriebes von Radarwarnern. Diese sind unter Umständen auch regelmäßigen Änderungen unterworfen. Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass in Ihrem Land der Besitz und/oder der Betrieb eines solchen Gerätes nicht zulässig sein kann. Bitte machen Sie sich daher mit der Rechtslage in Ihrem Land vertraut, bevor Sie das Gerät einsetzen.

    Besondere Information für Kunden aus Deutschland: NEU seit 01.12.2001

    Jetzt ist der letzte Beweis erbracht, daß elektronische Geräte, die Autofahrer vor Radarfallen warnen, in Deutschland tatsächlich funktionieren. Der Gesetzgeber hat sie verboten. Der Bundesrat beschloß eine entsprechende Verordnung, nach der voraussichtlich ab 01.12. 2001 mindestens EUR 75,- an Bußgeld fällig werden, wenn sich Autofahrer “durch technische Vorrichtungen der Verkehrsüberwachnung entziehen.” Darüber hinaus droht eine Punkteintragung im Flensburger Register (4) und im Moment  der Feststellung weiterhin die Beschlagnahme des Gerätes.

    Auszug: Bussgeldkatalogverordnung 109a: “...als Kfz-Führer ein technisches Gerät betreibt oder betriebsbereit mitführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, wird...” bzw. seit 2009: 247: “Als Führer eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt § 23 Abs. 1b/§ 49 Abs. 1 Nr. 22: 75 €)
    Dieses Internetangebot richtet sich daher aus wettbewerbsrechtlichen Gründen (UWB) nicht an  Interessenten aus Deutschland (UWB).

    Alte Rechtslage:
    Seit vielen Jahren wird in der Öffentlichkeit die rechtliche Zulässigkeit bzw. eine eventuelle Strafbarkeit von Radarwarnern diskutiert. Hierbei gehen die Meinungen teilweise sehr weit auseinander. Dies ist insbesondere auf die sich in den letzten Jahren mehrfach ändernde Gesetzgebung und darauf aufbauend die tatsächliche Rechtsprechung zurückzuführen. Daneben ist häufig die auf persönlichem Rechtsempfinden basierende Meinung ”...das kann gar nicht erlaubt sein...” anzutreffen.
    Zur aktuellen Rechtslage in Deutschland ist folgendes festzustellen: Der Besitz, der Verkauf und die Benutzung von Radarwarnern ist nicht strafbar. Die gesetzliche Grundlage bildet das Telekommunikationsgesetz (TKG). Dies gilt allerdings erst seit einer Novelle dieses Gesetzes im August 1996. Dies könnte darauf schließen lassen, daß man bei einer Benutzung eines derartigen Gerätes keinerlei Risiken eingeht. Das stimmt jedoch nur teilweise, denn wer bei der Benutzung durch die Polizei “erwischt” wird, kann in einigen Bundesländern das Gerät (d.h. den Gegenwert) durch eine Beschlagnahme verlieren. Rechtsgrundlage dazu ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 24 ZS 98.1588). Das Urteil stützt sich auf das von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Polizeiaufgabengesetz (PAG), mit dessen Hilfe der Freistaat seine Beamten ermächtigt, die Geräte zu beschlagnahmen und ersatzlos zu vernichten. Man könnte denken, hier wurde gleich bei der Urteilsverkündung mit richterlichen Hammer auf das Gerät geschlagen. Als Begründung wurde dem aktiven Nutzer grundsätzlich die Absicht einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsübertretung unterstellt, bei der er sich und andere gefährdet, d.h. die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Um diese Gefahr abzuwehren, dürfen die Beamten also vorbeugend einschreiten. In der Zwischenzeit haben sich einige andere Bundesländer dieser Rechtsauffassung angeschlossen bzw. prüfen noch ihre Verwaltungsgesetze auf die Rechtmäßigkeit. Einige Experten jedoch sehen in der bundesweiten Durchsetzung dieser Argumentation erhebliche Zweifel.
    Es läßt sich also konstatieren, daß der Betrieb des Gerätes zwar straffrei ist, im Falle des Erkennens durch die Polizei aber eine Beschlagnahmung droht. Dies ist jedoch aufgrund der sehr kleinen Geräteabmessungen und der Positionierung hinter der Windschutzscheibe äußerst unwahrscheinlich. Die Ausnahme bildet eine allgemeine Polizeikontrolle, wobei hier die bei vielen Geräten mögliche sekundenschnelle Demontage Abhilfe schafft. Treffen Sie also Ihre Entscheidung...

    Quellen: 
    Presseerklärung des Bayerischen Innenministeriums”
    “Hohe Strafen für den Blitzschutz” In: AUTO, November 2001, Heft 24, Rubrik Nachrichten
    ”Radarwarner - Kein Pieps mehr ?”  In: Auto-Bild, August 1998, Heft 33, Rubrik Service

  • In Kürze wird hier die Bedienungsanleitung des Laserjammer Antilaser AL G9 RX zur Verfügung stehen.

     

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