Radarwarner im Cockpit

GPS Blitzerwarner, Radarwarner + Laser Escort 9500iX Euro "2in1"
€ 629,00 inkl. gesetzl. MwSt. (€ 528,57 zzgl. gesetzl. MwSt.) zzgl. Service- & Versandkosten. Lieferzeit: 3 Tage
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  • Radarwarner & GPS für das Armaturenbrett
  • High-end Kombigerät 2 in 1   
  • warnt vor mobilen Radarfallen
  • warnt vor Starenkästen
  • warnt vor Laserpistolen
  • Einbauart: Cockpit
  • Radarwarner kaufen? Was? Wie geht's?



  • Radarwarner Escort 9500iX "Euro" Produktbeschreibung

     

    • Absolute Neuheit 2012:  einzigartiges „2 in 1“ Radarwarner Kombigerät !
    • GPS basiertes System warnt vor Starenkästen (festinstallierte Kameras) und ist zugleich Radar- und Laserwarngerät für mobile Meßstellen zur Anwendung auf dem Armaturenbrett
    • Unsere Empfehlung als High-end Lösung für das Armaturenbrett - sehr Kunden sind zufrieden, die hohe Zahl an Weiterempfehlungen spricht für sich!
    • Sicherheits- und geschwindigkeitsorientiertes GPS-warnsystem mit zusätzlichen Warnmeldungen
    • GPS-Datenbank für viele europäische Länder
    • Möglichkeit, persönliche Orte individuell abzuspeichern
    • Update der Datenbank durch das Internet mit neuesten Meßstellen
    • Deutschland Frankreich Benelux Spanien Portugal Andorra  Österreich Schweiz Liechtenstein Italien Griechenland Zypern Polen Norwegen Schweden Finnland Rumänien Slowenien Tschechische Republik
    • Gerät speziell für europäische Radarsysteme entwickelt
    • “2 in 1” – dennoch sehr kompakte Größe
    • Digitaler High-end Radarwarner für den europaweiten Einsatz
    • Variable Radarsensitivität abhängig von der Fahrzeuggeschwindigkeit
    • GPS basierter TrueLock Filter gegen Fehlalarme
    • Nutzerabhängige und programmierbare Features
    • Brilliante digitale Sprach- und Tonausgabe
    • Hochauflösendes Text display
    • Bar Graph, ExpertMeter, SpecDisplay, Speedalert (zeigt das Frequenzband und die Signalstärke an)
    • Stadt-/Autobahn Filter-Modus (reduziert die Störung durch Fehlalarme)
    • Mute und AutoMute Funktion (reduziert den akustischen Alarm während der optische Alarm weiterhin aktiv ist)
    • Display Helligkeitsregelung mit vollem Dunkelmodus
    • Nicht elektronisch anpeilbar (SmartShield)!
    • Geschwindigkeitsanzeige
    • Deutsche Bedienungsanleitung 
    • Anschluß: einfach am Zigarettenanzünder (12 V)
    • 360-Grad abtastung Radar und Laser
    • Neue variable Speed Radar Performance
    • 90 Tage free updates
    • Brilliant Blue Display
    • Kopfhörereingang 
    •  

    Radarwarner Escort 9500iX Euro Technische Daten

     

    • Blistering all-band Schutz
    • GPS basierter TrueLock Filter gegen Fehlalarme
    • Mark-location Feature
    • Programmierbarer Flashspeicher
    • Digital Signal Processing DSP
    • GPS receiver SiRFstar III
    • Bar Graph, ExpertMeter, SpecDisplay, Speedalert (zeigt das Frequenzband und die Signalstärke an)
    • Stadt-/Autobahn Filter-Modus (reduziert die Störung durch Fehlalarme)
    • Mute und AutoMute Funktion (reduziert den akustischen Alarm während der optische Alarm weiterhin aktiv ist)
    • Gewickeltes Anschlußkabel mit Mute Knopf
    • Stabile schützende Reisetasche aus Metall zum Transport
    • Laser Quantum Limited Video Empfänger
    • multiple optische Lasersensoren
    • Superheterodyne Varactor-tuned VCO
    • Scanning frequency Discriminator
    • AutoScan Filter
    • Auto calibration circuitry
    • Laser: 904+/- 13 nanometers (nm)
    • Radar 10.525 GHz +/– 25 MHz (X Band)
    • Radar 24.150 GHz +/– 100 MHz (K Band)
    • Radar 34.700 GHz +/– 1300 MHz (X Band)
    • Radar 13.425 GHz +/– 25 MHz (Ku Band)
    • Zubehör zur Montage an der Windschutzscheibe (Saugnäpfe)
    • 12 -15 Volt
    • L 4.75” x W 2.75” x H 1.25”
    • 360-Degree Radar and Laser Detection
    • New Variable-Speed Radar Performance
    • New AutoLearn Feature
    • Brilliant Blue Display
    • 5 Levels of Brightness Control
    • Mute, AutoMute & SmartMute
    • Built-In Earphone Jack

     

    Radarwarner Escort 9500iX Euro Video

    Sobald offizielle Testberichte zum Radarwarner Escort 9500iX Euro vorliegen, können Sie diese hier abrufen. Untenstehend finden Sie Testberichte zum Vorgängermodell.

     

     AutoPlus 2008 No 1023

     

     

     

     

     

     

    Motomag 7/2008

     

     

     

    Rechtslage Radarwarner Escort 9500iX Euro deutsch

    Sehr geehrter Interessent,

    bitte beachten Sie jedoch folgenden Hinweis.
    In den Ländern der Europäischen Union existieren unterschiedliche Gesetzgebungen bezüglich des Besitzes und Betriebes von Radarwarnern. Diese sind unter Umständen auch regelmäßigen Änderungen unterworfen. Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass in Ihrem Land der Besitz und/oder der Betrieb eines solchen Gerätes nicht zulässig sein kann. Bitte machen Sie sich daher mit der Rechtslage in Ihrem Land vertraut, bevor Sie das Gerät einsetzen.

    Besondere Information für Kunden aus Deutschland: NEU seit 01.12.2001

    Jetzt ist der letzte Beweis erbracht, daß elektronische Geräte, die Autofahrer vor Radarfallen warnen, in Deutschland tatsächlich funktionieren. Der Gesetzgeber hat sie verboten. Der Bundesrat beschloß eine entsprechende Verordnung, nach der voraussichtlich ab 01.12. 2001 mindestens EUR 75,- an Bußgeld fällig werden, wenn sich Autofahrer “durch technische Vorrichtungen der Verkehrsüberwachnung entziehen.” Darüber hinaus droht eine Punkteintragung im Flensburger Register (4) und im Moment  der Feststellung weiterhin die Beschlagnahme des Gerätes.

    Auszug: Bussgeldkatalogverordnung 109a: “...als Kfz-Führer ein technisches Gerät betreibt oder betriebsbereit mitführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, wird...” bzw. seit 2009: 247: “Als Führer eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt § 23 Abs. 1b/§ 49 Abs. 1 Nr. 22: 75 €)
    Dieses Internetangebot richtet sich daher aus wettbewerbsrechtlichen Gründen (UWB) nicht an  Interessenten aus Deutschland (UWB).

    Alte Rechtslage:
    Seit vielen Jahren wird in der Öffentlichkeit die rechtliche Zulässigkeit bzw. eine eventuelle Strafbarkeit von Radarwarnern diskutiert. Hierbei gehen die Meinungen teilweise sehr weit auseinander. Dies ist insbesondere auf die sich in den letzten Jahren mehrfach ändernde Gesetzgebung und darauf aufbauend die tatsächliche Rechtsprechung zurückzuführen. Daneben ist häufig die auf persönlichem Rechtsempfinden basierende Meinung ”...das kann gar nicht erlaubt sein...” anzutreffen.
    Zur aktuellen Rechtslage in Deutschland ist folgendes festzustellen: Der Besitz, der Verkauf und die Benutzung von Radarwarnern ist nicht strafbar. Die gesetzliche Grundlage bildet das Telekommunikationsgesetz (TKG). Dies gilt allerdings erst seit einer Novelle dieses Gesetzes im August 1996. Dies könnte darauf schließen lassen, daß man bei einer Benutzung eines derartigen Gerätes keinerlei Risiken eingeht. Das stimmt jedoch nur teilweise, denn wer bei der Benutzung durch die Polizei “erwischt” wird, kann in einigen Bundesländern das Gerät (d.h. den Gegenwert) durch eine Beschlagnahme verlieren. Rechtsgrundlage dazu ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 24 ZS 98.1588). Das Urteil stützt sich auf das von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Polizeiaufgabengesetz (PAG), mit dessen Hilfe der Freistaat seine Beamten ermächtigt, die Geräte zu beschlagnahmen und ersatzlos zu vernichten. Man könnte denken, hier wurde gleich bei der Urteilsverkündung mit richterlichen Hammer auf das Gerät geschlagen. Als Begründung wurde dem aktiven Nutzer grundsätzlich die Absicht einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsübertretung unterstellt, bei der er sich und andere gefährdet, d.h. die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Um diese Gefahr abzuwehren, dürfen die Beamten also vorbeugend einschreiten. In der Zwischenzeit haben sich einige andere Bundesländer dieser Rechtsauffassung angeschlossen bzw. prüfen noch ihre Verwaltungsgesetze auf die Rechtmäßigkeit. Einige Experten jedoch sehen in der bundesweiten Durchsetzung dieser Argumentation erhebliche Zweifel.
    Es läßt sich also konstatieren, daß der Betrieb des Gerätes zwar straffrei ist, im Falle des Erkennens durch die Polizei aber eine Beschlagnahmung droht. Dies ist jedoch aufgrund der sehr kleinen Geräteabmessungen und der Positionierung hinter der Windschutzscheibe äußerst unwahrscheinlich. Die Ausnahme bildet eine allgemeine Polizeikontrolle, wobei hier die bei vielen Geräten mögliche sekundenschnelle Demontage Abhilfe schafft. Treffen Sie also Ihre Entscheidung...

    Quellen: 
    Presseerklärung des Bayerischen Innenministeriums”
    “Hohe Strafen für den Blitzschutz” In: AUTO, November 2001, Heft 24, Rubrik Nachrichten
    ”Radarwarner - Kein Pieps mehr ?”  In: Auto-Bild, August 1998, Heft 33, Rubrik Service


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