Radarwarner im Cockpit

Radar- und Laserwarner ohne Kabel Whistler XTR 190 cordless
€ 289,00 inkl. gesetzl. MwSt. (€ 242,86 zzgl. gesetzl. MwSt.) zzgl. Service- & Versandkosten. Lieferzeit: 2 Tage
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  • kabelloser Radarwarner für das Armaturenbrett
  • warnt vor mobilen Radarfallen
  • warnt vor Laserpistolen
  • Einbauart: Cockpit



  • Radarwarner Whistler XTR 190 cordless Produktbeschreibung

     

    • Kabelloser Radar-/Laserwarner (Akkus werden mitgeliefert)
    • Betrieb mit 2 AA Batterien
    • Integrierte Akkuaufladung
    • Heim-Akku-Aufladegerät mitgeliefert
    • Arbeitet ebenfalls mit einem Kabel (mitgeliefert)
    • POP mode Abtastfunktionen
    • Auswählbare Radarbandabtastung
    • Speicherung der aktuellen Einstellungen
    • High Gain Lens (schafft größeren Abtastbereich)
    • StayAlert (prüft Ihre Aufmerksamkeit auf langen Strecken)
    • 360° total Perimeter Schutz (tastet nach vorn, seitlich und hinten ab)
    • Autobatterieschoner (schaltet das Gerät automatisch ab)
    • Alert Priority (es wird die stärkste Alarmquelle angezeigt)
    • Warnung bei schwachem Batteriezustand
    • Brilliante Tonausgabe
    • Blue Backlit Graphic LCD display
    • Bar graph (zeigt das Frequenzband und die Signalstärke an)
    • Stadt-/Autobahn Filter-Modus (reduziert die Störung durch Fehlalarme)
    • Quiet und AutoQuiet Funktion (reduziert den akustischen Alarm während der optische Alarm weiterhin aktiv ist)
    • Display Helligkeitsregelung mit vollem Dunkelmodus
    • multiple optische Lasersensoren
    • 2 AA Batterien
    • Laser: 904+/- 13 nanometers (nm)
    • Radar 24.050 –  24.250 GHz (K Band)
    • Radar 34.110 –  34.560 GHz (Ka Band)
    • Radar 35.450 –  36.000 GHz (Ka Band)
    • Lautstärkeregelung
    • Auto start-up Sequenz
    • Bedienungsanleitung in Ihrer Sprache
    • Zubehör zur Montage an der Windschutzscheibe (Saugnäpfe)
    • 12 -15 Volt
    • L 5.3” x W 3.1” x H 1.4”
    • Nicht elektronisch anpeilbar!

    Sobald offizielle Testberichte zu diesem Gerät vorliegen, können Sie diese hier abrufen.

    Rechtslage Radarwarner Whistler XTR 190 cordless deutsch

    Sehr geehrter Interessent,

    bitte beachten Sie jedoch folgenden Hinweis.
    In den Ländern der Europäischen Union existieren unterschiedliche Gesetzgebungen bezüglich des Besitzes und Betriebes von Radarwarnern. Diese sind unter Umständen auch regelmäßigen Änderungen unterworfen. Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass in Ihrem Land der Besitz und/oder der Betrieb eines solchen Gerätes nicht zulässig sein kann. Bitte machen Sie sich daher mit der Rechtslage in Ihrem Land vertraut, bevor Sie das Gerät einsetzen.

    Besondere Information für Kunden aus Deutschland: NEU seit 01.12.2001

    Jetzt ist der letzte Beweis erbracht, daß elektronische Geräte, die Autofahrer vor Radarfallen warnen, in Deutschland tatsächlich funktionieren. Der Gesetzgeber hat sie verboten. Der Bundesrat beschloß eine entsprechende Verordnung, nach der voraussichtlich ab 01.12. 2001 mindestens EUR 75,- an Bußgeld fällig werden, wenn sich Autofahrer “durch technische Vorrichtungen der Verkehrsüberwachnung entziehen.” Darüber hinaus droht eine Punkteintragung im Flensburger Register (4) und im Moment  der Feststellung weiterhin die Beschlagnahme des Gerätes.

    Auszug: Bussgeldkatalogverordnung 109a: “...als Kfz-Führer ein technisches Gerät betreibt oder betriebsbereit mitführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, wird...” bzw. seit 2009: 247: “Als Führer eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt § 23 Abs. 1b/§ 49 Abs. 1 Nr. 22: 75 €)
    Dieses Internetangebot richtet sich daher aus wettbewerbsrechtlichen Gründen (UWB) nicht an  Interessenten aus Deutschland (UWB).

    Alte Rechtslage:
    Seit vielen Jahren wird in der Öffentlichkeit die rechtliche Zulässigkeit bzw. eine eventuelle Strafbarkeit von Radarwarnern diskutiert. Hierbei gehen die Meinungen teilweise sehr weit auseinander. Dies ist insbesondere auf die sich in den letzten Jahren mehrfach ändernde Gesetzgebung und darauf aufbauend die tatsächliche Rechtsprechung zurückzuführen. Daneben ist häufig die auf persönlichem Rechtsempfinden basierende Meinung ”...das kann gar nicht erlaubt sein...” anzutreffen.
    Zur aktuellen Rechtslage in Deutschland ist folgendes festzustellen: Der Besitz, der Verkauf und die Benutzung von Radarwarnern ist nicht strafbar. Die gesetzliche Grundlage bildet das Telekommunikationsgesetz (TKG). Dies gilt allerdings erst seit einer Novelle dieses Gesetzes im August 1996. Dies könnte darauf schließen lassen, daß man bei einer Benutzung eines derartigen Gerätes keinerlei Risiken eingeht. Das stimmt jedoch nur teilweise, denn wer bei der Benutzung durch die Polizei “erwischt” wird, kann in einigen Bundesländern das Gerät (d.h. den Gegenwert) durch eine Beschlagnahme verlieren. Rechtsgrundlage dazu ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 24 ZS 98.1588). Das Urteil stützt sich auf das von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Polizeiaufgabengesetz (PAG), mit dessen Hilfe der Freistaat seine Beamten ermächtigt, die Geräte zu beschlagnahmen und ersatzlos zu vernichten. Man könnte denken, hier wurde gleich bei der Urteilsverkündung mit richterlichen Hammer auf das Gerät geschlagen. Als Begründung wurde dem aktiven Nutzer grundsätzlich die Absicht einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsübertretung unterstellt, bei der er sich und andere gefährdet, d.h. die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Um diese Gefahr abzuwehren, dürfen die Beamten also vorbeugend einschreiten. In der Zwischenzeit haben sich einige andere Bundesländer dieser Rechtsauffassung angeschlossen bzw. prüfen noch ihre Verwaltungsgesetze auf die Rechtmäßigkeit. Einige Experten jedoch sehen in der bundesweiten Durchsetzung dieser Argumentation erhebliche Zweifel.
    Es läßt sich also konstatieren, daß der Betrieb des Gerätes zwar straffrei ist, im Falle des Erkennens durch die Polizei aber eine Beschlagnahmung droht. Dies ist jedoch aufgrund der sehr kleinen Geräteabmessungen und der Positionierung hinter der Windschutzscheibe äußerst unwahrscheinlich. Die Ausnahme bildet eine allgemeine Polizeikontrolle, wobei hier die bei vielen Geräten mögliche sekundenschnelle Demontage Abhilfe schafft. Treffen Sie also Ihre Entscheidung...

    Quellen: 
    Presseerklärung des Bayerischen Innenministeriums”
    “Hohe Strafen für den Blitzschutz” In: AUTO, November 2001, Heft 24, Rubrik Nachrichten
    ”Radarwarner - Kein Pieps mehr ?”  In: Auto-Bild, August 1998, Heft 33, Rubrik Service

  • In Kürze wird hier die Bedienungsanleitung des Radarwarner whistler XTR 190 zur Verfügung stehen.

     


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