Beltronics Target 975E EURO (BEL 975E) Radarwarner inklusive Laserwarnung zum unsichtbaren Festeinbau speziell entwickelt für den Einsatz in Deutschland & Europa und ergänzt um 2 Lasersensoren zur Laserwarnung:
+ NEU: BEL 975E - 30% Leistungsstärker als der bewährte BEL Target 966 EVO!
+ Die neueste Ausführung für Europa
+ 4 Frequenzen inklusive Ku-Band
+ Ka-Schmalband für max. Leistung bei Multanova Radargeräten
+ Inclusive zwei Lasersensoren für den versteckten Einbau
+ K-Band und Ku-Band auf Knopfdruck abschaltbar
+ Kompakte Abmessungen
Durch kompakte Ausführung des Beltronics 975e Euro sind den Installationsmöglichkeiten in der Fahrzeugfront kaum Grenzen gesetzt. Das Empfangsmodul kann hinter Glas, Kunststoff- oder Gummiteilen unsichtbar montiert sein. Die Einstellungen und Anzeige der Warnungen erfolgt über ein kleines Bedienpanel im Innenraum, das an der von Ihnen gewünschten Position montiert werden kann. Empfohlen wird von uns die Montage in Ablagefächern.
Frequenzbereiche:
Ka-Narrowband (KaN1) 34.050 GHz ± 150 MHz
Ka-Narrowband (KaN2) 34.300 GHz ± 100 MHz
Ka-Narrowband (KaN3) 34.700 GHz ± 100 MHz
Ka-Narrowband (KaN4) 35.500 GHz ± 100 MHz
Ka POP 33.800 GHz ± 75 MHz
K-Band 24.150 GHz ± 100 MHz
K-Band Pulsed 24.175 GHz ± 75 MHz
Ku-Band 13.450 GHz ± 50 MHz
Laser 904nm
Maße (mm):
95.6 x 79.8 x 45.0 mm (Antenne)
57.2 x 50.8 x 16.8 mm (Display)
Lieferumfang:
Externe Radarantenne
Steuerungseinheit mit Display
Bedienungsanleitung
Komplettes Montagematerial für die Installation
Bei Interesse ist der Einbau auch durch einen im Einbau dieser Geräte erfahrenen professionellen Auto-Mechaniker hier in Heidelberg in der Werkstatt zeitlich sehr flexibel und diskret möglich (in der Regel Freitag nachmittag, Wochenende). Die Einbauzeit beträgt üblicherweise ca. 3-5 Stunden, kann bei exotischen Autos auch etwas länger sein. Der Techniker spricht mit Ihnen selbstverständlich zuvor die Einbaumöglichkeiten persönlich ab, so daß Sie vorher einen Einblick bekommen, wie die Lösung anschließend aussieht. Die Werkstatt ist in Heidelberg und Sie könnten die Zeit für eine Stadtbesichtigung nutzen. Viele Kunden freuen sich sehr über diese Möglichkeit. Schwierigkeiten kann es nur in seltenen Fällen geben, wenn z.B. in der Fahrzeugfront nicht hinreichend Platz für den Radarempfänger ist oder allein die Demontage von Karosserieteilen Stunden dauern würde und Spezialwerkzeug notwendig ist.
Bitte fügen Sie für ein individuelle Angebot für einen Einbau der von Ihnen bestellten Geräte diesen Punkt mit in Ihren Warenkorb ein.
Radarwarner BEL 975e
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Ka-Narrowband (KaN1) 34.050 GHz ± 150 MHz
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Ka-Narrowband (KaN2) 34.300 GHz ± 100 MHz
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Ka-Narrowband (KaN3) 34.700 GHz ± 100 MHz
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Ka-Narrowband (KaN4) 35.500 GHz ± 100 MHz
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Ka POP 33.800 GHz ± 75 MHz
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K-Band 24.150 GHz ± 100 MHz
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K-Band Pulsed 24.175 GHz ± 75 MHz
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Ku-Band 13.450 GHz ± 50 MHz
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Laser 904nm
Programmable Features
Power-On Indication
Power-On Sequence
Signal Strength Meter
Radar/Laser Bands
Auto Calibration Circuitry
VG-2 immunity
Radar Receiver / Detector Type: Superheterodyne, Varactor-Tuned VCO
Scanning Frequency Discriminator
Power Requirement
12VDC, Negative Ground
Dimensions / Size Radar/Laser Receiver 3.56cm H x 18.39cm W x 34.32cm L
• Versteckte, unsichtbare Version zum Festeinbau in jedes Fahrzeug
• high-end Radar-/Laserwarner für den europaweiten Einsatz bestehend aus mehreren Komponenten (Radarantenne und Lasersensoren für die Fahrzeugfront, Display für das Cockpit)
• separates Display für die diskrete Installation im Cockpit
• größte Abtastreichweite (bis zu 500 m)
• Größtmögliche Leistung in ganz Europa
• Brilliante Tonausgabe
• Trotz Spitzenleistung kompakte Größe
• Enhanced signal processing
• LED graph (zeigt das Frequenzband und die Signalstärke an)
• Selbsttestfunktion beim Start
• Speicherung der aktuellen Einstellungen
• Stadt-/Autobahn Filter-Modus (reduziert die Störung durch Fehlalarme)
• Display Helligkeitsregelung mit vollem Dunkelmodus
• Lautstärkeregelung
• Nicht elektronisch anpeilbar!
Rechtslage Radarwarner BEL Target 975e deutsch
Sehr geehrter Interessent,
bitte beachten Sie jedoch folgenden Hinweis.
In den Ländern der Europäischen Union existieren unterschiedliche Gesetzgebungen bezüglich des Besitzes und Betriebes von Radarwarnern. Diese sind unter Umständen auch regelmäßigen Änderungen unterworfen. Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass in Ihrem Land der Besitz und/oder der Betrieb eines solchen Gerätes nicht zulässig sein kann. Bitte machen Sie sich daher mit der Rechtslage in Ihrem Land vertraut, bevor Sie das Gerät einsetzen.
Besondere Information für Kunden aus Deutschland: NEU seit 01.12.2001
Jetzt ist der letzte Beweis erbracht, daß elektronische Geräte, die Autofahrer vor Radarfallen warnen, in Deutschland tatsächlich funktionieren. Der Gesetzgeber hat sie verboten. Der Bundesrat beschloß eine entsprechende Verordnung, nach der voraussichtlich ab 01.12. 2001 mindestens EUR 75,- an Bußgeld fällig werden, wenn sich Autofahrer “durch technische Vorrichtungen der Verkehrsüberwachnung entziehen.” Darüber hinaus droht eine Punkteintragung im Flensburger Register (4) und im Moment der Feststellung weiterhin die Beschlagnahme des Gerätes.
Auszug: Bussgeldkatalogverordnung 109a: “...als Kfz-Führer ein technisches Gerät betreibt oder betriebsbereit mitführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, wird...” bzw. seit 2009: 247: “Als Führer eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt § 23 Abs. 1b/§ 49 Abs. 1 Nr. 22: 75 €)
Dieses Internetangebot richtet sich daher aus wettbewerbsrechtlichen Gründen (UWB) nicht an Interessenten aus Deutschland (UWB).
Alte Rechtslage:
Seit vielen Jahren wird in der Öffentlichkeit die rechtliche Zulässigkeit bzw. eine eventuelle Strafbarkeit von Radarwarnern diskutiert. Hierbei gehen die Meinungen teilweise sehr weit auseinander. Dies ist insbesondere auf die sich in den letzten Jahren mehrfach ändernde Gesetzgebung und darauf aufbauend die tatsächliche Rechtsprechung zurückzuführen. Daneben ist häufig die auf persönlichem Rechtsempfinden basierende Meinung ”...das kann gar nicht erlaubt sein...” anzutreffen.
Zur aktuellen Rechtslage in Deutschland ist folgendes festzustellen: Der Besitz, der Verkauf und die Benutzung von Radarwarnern ist nicht strafbar. Die gesetzliche Grundlage bildet das Telekommunikationsgesetz (TKG). Dies gilt allerdings erst seit einer Novelle dieses Gesetzes im August 1996. Dies könnte darauf schließen lassen, daß man bei einer Benutzung eines derartigen Gerätes keinerlei Risiken eingeht. Das stimmt jedoch nur teilweise, denn wer bei der Benutzung durch die Polizei “erwischt” wird, kann in einigen Bundesländern das Gerät (d.h. den Gegenwert) durch eine Beschlagnahme verlieren. Rechtsgrundlage dazu ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 24 ZS 98.1588). Das Urteil stützt sich auf das von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Polizeiaufgabengesetz (PAG), mit dessen Hilfe der Freistaat seine Beamten ermächtigt, die Geräte zu beschlagnahmen und ersatzlos zu vernichten. Man könnte denken, hier wurde gleich bei der Urteilsverkündung mit richterlichen Hammer auf das Gerät geschlagen. Als Begründung wurde dem aktiven Nutzer grundsätzlich die Absicht einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsübertretung unterstellt, bei der er sich und andere gefährdet, d.h. die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Um diese Gefahr abzuwehren, dürfen die Beamten also vorbeugend einschreiten. In der Zwischenzeit haben sich einige andere Bundesländer dieser Rechtsauffassung angeschlossen bzw. prüfen noch ihre Verwaltungsgesetze auf die Rechtmäßigkeit. Einige Experten jedoch sehen in der bundesweiten Durchsetzung dieser Argumentation erhebliche Zweifel.
Es läßt sich also konstatieren, daß der Betrieb des Gerätes zwar straffrei ist, im Falle des Erkennens durch die Polizei aber eine Beschlagnahmung droht. Dies ist jedoch aufgrund der sehr kleinen Geräteabmessungen und der Positionierung hinter der Windschutzscheibe äußerst unwahrscheinlich. Die Ausnahme bildet eine allgemeine Polizeikontrolle, wobei hier die bei vielen Geräten mögliche sekundenschnelle Demontage Abhilfe schafft. Treffen Sie also Ihre Entscheidung...
Quellen:
Presseerklärung des Bayerischen Innenministeriums”
“Hohe Strafen für den Blitzschutz” In: AUTO, November 2001, Heft 24, Rubrik Nachrichten
”Radarwarner - Kein Pieps mehr ?” In: Auto-Bild, August 1998, Heft 33, Rubrik Service