Was ist die Funktion dieses Produktes?
Mit einem Laser Jammer Interface Cheetah (oder kurz LJI) zur drahtlosen Anbindung Ihrer Laser-Jammer ANTILASER RX ALG9 an den Cheetah GPS Spiegel oder Cheetah C100 GPS Warner kombinieren Sie zwei Produkte von verschiedenen Herstellern zu einem einzigen System. Im Wesentlichen wird durch den LJI Ihr Laser-Jammer zu einem integrierten Bestandteil Ihres Cheetah GPS-Warners.
Das System kann übrigens auch nachgerüstet werden, um bestehende Laserstörer in Ihrem Auto weiterhin zu nutzen. Aufgrund des drahtlosen Aufbaus kann das Gerät die Installation eines neuen Laserstörers viel schneller und einfacher machen, indem Sie eine komplette Wireless-Installation im Motorraum vornehmen. Damit entfällt das aufwändige Kabelverlegen ins Wageninnere und die Suche nach einem sicheren Ort, um Spannung aus dem Fahrzeug für die elektrischen Abschlüsse zu nehmen.
Die Wireless-Lösung ist auch für die Installation der Laserstörsender in Leasingfahrzeugen ideal, da sie keine Spur einer Installation hinterlässt. Es wird auch leichter, ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt Ihre Laserstörer in ein anderes Auto einzubauen.
Die Installation der LJI könnte nicht einfacher sein. Das Kit wird komplett vormontiert geliefert. Sie hängen einfach die Sicherung direkt an die Spannung der Autobatterie und die Terminals verbinden Sie mit dem anderen Ende an der Laserstörer Control Box, die im mitgelieferten wetterfesten Gehäuse untergebracht werden kann. Ihr Laserstörersystem wird automatisch bei Starten der Zündung in Betrieb genommen. Ein Symbol über die drahtlose Verbindung zeigt auf Ihrem Cheetah GPS mirror oder C100 Display, dass die beiden Produkte kabellos und einwandfrei über den Laser Cheetah's Datalink kommunizieren.
Sobald Ihr Laserstörer ein Alarmsignal empfängt, macht im Cheetah GPSmirror oder Cheetah C100 sofort eine Stimme darauf aufmerksam und ein Warnton ertönt. Es gibt keine Verzögerungen beim Eingang des Alarms. Ein drahtloser keyfob Kill Switch zum Abschalten kann, wenn erforderlich, ebenfalls genutzt werden.
Das Cheetah LJI ändert nichts an der Leistung Ihrer Laserstörer. Zusammenfassend ersetzen Sie einfach den ursprünglichen Laserstörer Piezo-Summer, um Ihnen die Alarme auf eine andere Weise, nämlich drahtlos über Ihre Cheetah GPS-warner auszugeben.
GPSmirror/C100 Features für Radarwarner Alarme
Laserstörer Warnungen werden durch die Cheetah GPS-Warner ausgegeben unter Nutzung der Warntöne, Sprachansagen sowie mittels visueller Anzeige
5 LED-Anzeige für dezente visuelle Warnungen und Bestätigung der drahtlosen Verbindung
Voice Benachrichtigung bei Laserempfang und –störung
Programmierbare Voice Alert - "Laser" oder "Diffusor"
Parking Sensor Alarm
Wireless keyfob Kill Switch
POWERnode intelligente Motor Laufsensor für einfachen und sicheren Strom direkt von Ihrer Autobatterie
Proprietäre drahtlose Datenverbindung bedeutet, dass keine zusätzlichen Kabel zu Ihrem Cheetah GPS Warner notwendig sind
Laserjammer Interface Box Inhalt
1 x LASERnode (Funksender)
1 x LJI Anschlusskabel (Stecker in Ihre Laser-Jammer Control Box)
1 x POWERnode (intelligent "Motor läuft"-Sensor)
1 x Fuse Pack (für den direkten Anschluss an die Batterie-Terminals)
1 x STEALTHnode (Fernschalter)
1 x wetterfestes Gehäuse (zu Haus jammer Systems Control Box)
1 x Schlüsselanhänger Wireless Kill-Switches
1 x Bedienungsanleitung
Ein Laser-Jammer zur Störung von Lasersignalen ist nicht inbegriffen.
Rechtslage Radarwarner Cheetah interface deutsch
Sehr geehrter Interessent,
bitte beachten Sie jedoch folgenden Hinweis.
In den Ländern der Europäischen Union existieren unterschiedliche Gesetzgebungen bezüglich des Besitzes und Betriebes von Radarwarnern. Diese sind unter Umständen auch regelmäßigen Änderungen unterworfen. Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass in Ihrem Land der Besitz und/oder der Betrieb eines solchen Gerätes nicht zulässig sein kann. Bitte machen Sie sich daher mit der Rechtslage in Ihrem Land vertraut, bevor Sie das Gerät einsetzen.
Besondere Information für Kunden aus Deutschland: NEU seit 01.12.2001
Jetzt ist der letzte Beweis erbracht, daß elektronische Geräte, die Autofahrer vor Radarfallen warnen, in Deutschland tatsächlich funktionieren. Der Gesetzgeber hat sie verboten. Der Bundesrat beschloß eine entsprechende Verordnung, nach der voraussichtlich ab 01.12. 2001 mindestens EUR 75,- an Bußgeld fällig werden, wenn sich Autofahrer “durch technische Vorrichtungen der Verkehrsüberwachnung entziehen.” Darüber hinaus droht eine Punkteintragung im Flensburger Register (4) und im Moment der Feststellung weiterhin die Beschlagnahme des Gerätes.
Auszug: Bussgeldkatalogverordnung 109a: “...als Kfz-Führer ein technisches Gerät betreibt oder betriebsbereit mitführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, wird...” bzw. seit 2009: 247: “Als Führer eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt § 23 Abs. 1b/§ 49 Abs. 1 Nr. 22: 75 €)
Dieses Internetangebot richtet sich daher aus wettbewerbsrechtlichen Gründen (UWB) nicht an Interessenten aus Deutschland (UWB).
Alte Rechtslage:
Seit vielen Jahren wird in der Öffentlichkeit die rechtliche Zulässigkeit bzw. eine eventuelle Strafbarkeit von Radarwarnern diskutiert. Hierbei gehen die Meinungen teilweise sehr weit auseinander. Dies ist insbesondere auf die sich in den letzten Jahren mehrfach ändernde Gesetzgebung und darauf aufbauend die tatsächliche Rechtsprechung zurückzuführen. Daneben ist häufig die auf persönlichem Rechtsempfinden basierende Meinung ”...das kann gar nicht erlaubt sein...” anzutreffen.
Zur aktuellen Rechtslage in Deutschland ist folgendes festzustellen: Der Besitz, der Verkauf und die Benutzung von Radarwarnern ist nicht strafbar. Die gesetzliche Grundlage bildet das Telekommunikationsgesetz (TKG). Dies gilt allerdings erst seit einer Novelle dieses Gesetzes im August 1996. Dies könnte darauf schließen lassen, daß man bei einer Benutzung eines derartigen Gerätes keinerlei Risiken eingeht. Das stimmt jedoch nur teilweise, denn wer bei der Benutzung durch die Polizei “erwischt” wird, kann in einigen Bundesländern das Gerät (d.h. den Gegenwert) durch eine Beschlagnahme verlieren. Rechtsgrundlage dazu ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 24 ZS 98.1588). Das Urteil stützt sich auf das von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Polizeiaufgabengesetz (PAG), mit dessen Hilfe der Freistaat seine Beamten ermächtigt, die Geräte zu beschlagnahmen und ersatzlos zu vernichten. Man könnte denken, hier wurde gleich bei der Urteilsverkündung mit richterlichen Hammer auf das Gerät geschlagen. Als Begründung wurde dem aktiven Nutzer grundsätzlich die Absicht einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsübertretung unterstellt, bei der er sich und andere gefährdet, d.h. die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Um diese Gefahr abzuwehren, dürfen die Beamten also vorbeugend einschreiten. In der Zwischenzeit haben sich einige andere Bundesländer dieser Rechtsauffassung angeschlossen bzw. prüfen noch ihre Verwaltungsgesetze auf die Rechtmäßigkeit. Einige Experten jedoch sehen in der bundesweiten Durchsetzung dieser Argumentation erhebliche Zweifel.
Es läßt sich also konstatieren, daß der Betrieb des Gerätes zwar straffrei ist, im Falle des Erkennens durch die Polizei aber eine Beschlagnahmung droht. Dies ist jedoch aufgrund der sehr kleinen Geräteabmessungen und der Positionierung hinter der Windschutzscheibe äußerst unwahrscheinlich. Die Ausnahme bildet eine allgemeine Polizeikontrolle, wobei hier die bei vielen Geräten mögliche sekundenschnelle Demontage Abhilfe schafft. Treffen Sie also Ihre Entscheidung...
Quellen:
Presseerklärung des Bayerischen Innenministeriums”
“Hohe Strafen für den Blitzschutz” In: AUTO, November 2001, Heft 24, Rubrik Nachrichten
”Radarwarner - Kein Pieps mehr ?” In: Auto-Bild, August 1998, Heft 33, Rubrik Service