Zubehör

Radarwarner Interface Cheetah Interface für Valentine
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Was ist die Funktion dieses Produktes?
Dieses Produkt ermöglicht eine drahtlose akustische und optische Ausgabe von Radar- und Laser-Alarmmeldungen Ihres Valentine One Radarwarners durch den Cheetah GPS Innenspiegel oder den Cheetah C100 GPS Warner. Es ermöglicht zudem die Nutzung zusätzlicher Features des Cheetah GPS Spiegel und Cheetah C100 (FAST - False Alarm Suppression Technology – geschwindigkeitsabhängige akustische Alarmausgabe)

Was ist die größte Einschränkung bei der Nutzung eines Radarwarners?
Die Schwierigkeit Nr. 1 für die meisten Kunden sind auftretende Fehlalarme ihres Radarwarners. Gute Radarwarner empfangen alle Radarsignale auf der gleichen Frequenz des Radarmeßgerätes. Läden, Tankstellen, Banken und Parkhäuser haben häufig automatische Türen, die die gleichen Frequenzen nutzen und daher die Auslöser von Fehlalarmen des Radarwarners sind. In der Innenstadt kann ein Radarwarner daher oft lästig werden, so dass man akustische Warnungen sowie die blinkende Lichter zu ignorieren neigt.

Mit einem Cheetah Radar Detector Interface (oder RDI) zur drahtlosen Anbindung Ihres bestehenden Radarwarners mit dem Cheetah GPSmirror oder dem Cheetah C100 GPS Blitzerwarner nutzen Sie Ihren Radarwarner in der Stadt weniger stressig dank der einzigartigen geschwindigkeitsabhängigen Fehlalarmunterdrückung.

Im Wesentlichen arbeiten letztlich zwei Produkte von verschiedenen Herstellern als ein komplettes, integriertes System zusammen. Sie betreiben das Beste aus beiden Welten – einen hochwertigen Radarwarner und einen GPS-Warner der Spitzenklasse, der neben Sprach-Benachrichtigungen und Falschalarmunterdrückung natürlich auch vor allen festinstallierten Meßstellen warnt. Die Installation des RDI könnte nicht einfacher sein. Schließen Sie einfach den Valentine One an. Anschließend werden die akustischen Warnungen nur noch über den Cheetah GPS Warner ausgegeben. Das Display des Valentine One arbeitet jedoch weiterhin für Sie.

Wenn Sie Ihr Radarwarner Valentine One einen Alarm empfängt, wird vom Cheetah GPSmirror oder C100 sofort eine Warnung über Sprach-Radar / Laser-Band sowie ein Warnton ausgeben. Es gibt keine Verzögerungen beim Eingang des Alarms. Es gibt verschiedene Warntöne für jedes Radar / Laser-Band. Außerdem gibt es im Display des Cheetah GPS Gerätes eine dezente optische Anzeige für sekundäre Bestätigung.

Die Cheetah GPS Warner haben eine Reihe von Funktionen, um die meisten der lästigen Fehlalarme zu unterdrücken. Zum Beispiel können Sie über die Audible Alert Speed-Funktion ein Tempolimit als Schwelle für Radarwarner Benachrichtigung programmieren, z. B. 35 km/h. Falls Sie langsamer fahren, werden Radar-Warnungen automatisch stumm geschaltet, falls Sie schneller fahren werden diese wieder ausgeben. Es ist so einfach, es ist revolutionär. Sie können einzelne Radar-Bands im Cheetah GPS Warner sogar ganz deaktivieren.

Da die Verbindung des Radarwarners mit Ihrem Cheetah GPS Warner drahtlos erfolgt, können Remote-Radarwarner (z.B. Valentine One RC) in Ihrem Motorraum sogar einfach und diskret eingebunden werden.

GPSmirror/C100 Features für Radarwarner Alarme
Radarwarner Warnungen werden durch die Cheetah GPS-Warner ausgegeben unter Nutzung der Warntöne, Sprachansagen sowie mittels visueller Anzeige

5 LED-Anzeige für dezente visuelle Warnungen und Bestätigung der drahtlosen Verbindung
Voice Benachrichtigung bei Radarempfang
Unique Ton Benachrichtigung für die verschiedenen Radar / Laser-Bands
Tone Benachrichtigung Ramp-up in 5 Stufen wird die Signalstärke erhöht
Bestätigung "chirp" am Ende des Alarms
Mute-Taste für die Radar-Warnungen - One Touch
False Alarm Unterdrückung - Einstellbare "Audible Alert Speed"-Einstellung - wählen Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung, unter der die Radarwarner Alarme automatisch stumm geschaltet werden, z.B. 35 km/h. Sehr geeignet für die Beseitigung geringer Geschwindigkeit Alarme in der Stadt usw.
RADAR Bandauswahl - aktivieren oder deaktivieren des Bands über den GPS-Warner
"Voice Only"-Benachrichtigungen oder "Voice Plus Tone" Benachrichtigung - One Touch
Proprietäre drahtlose Datenverbindung bedeutet, dass keine zusätzlichen Kabel zu Ihrem Cheetah GPS Warner notwendig sind

Radardetektor Interface-Box Inhalt
1 x Wireless Transmitter - RADARnode
1 x RDI Software-Karte (speziell für Radarwarner Valentine One)
1 x RDI-Anschlusskabel (Stecker in Ihren Radarwarner)
1 x Bedienungsanleitung
Einfache "Plug and Go"-Installation

Cheetah Interface GPS mirror  / Cheetah GPS C100

 

 

Sobald offizielle Testberichte zu diesem Gerät vorliegen, können Sie diese hier abrufen.

Rechtslage Radarwarner Cheetah interface deutsch

Sehr geehrter Interessent,

bitte beachten Sie jedoch folgenden Hinweis.
In den Ländern der Europäischen Union existieren unterschiedliche Gesetzgebungen bezüglich des Besitzes und Betriebes von Radarwarnern. Diese sind unter Umständen auch regelmäßigen Änderungen unterworfen. Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass in Ihrem Land der Besitz und/oder der Betrieb eines solchen Gerätes nicht zulässig sein kann. Bitte machen Sie sich daher mit der Rechtslage in Ihrem Land vertraut, bevor Sie das Gerät einsetzen.

Besondere Information für Kunden aus Deutschland: NEU seit 01.12.2001

Jetzt ist der letzte Beweis erbracht, daß elektronische Geräte, die Autofahrer vor Radarfallen warnen, in Deutschland tatsächlich funktionieren. Der Gesetzgeber hat sie verboten. Der Bundesrat beschloß eine entsprechende Verordnung, nach der voraussichtlich ab 01.12. 2001 mindestens EUR 75,- an Bußgeld fällig werden, wenn sich Autofahrer “durch technische Vorrichtungen der Verkehrsüberwachnung entziehen.” Darüber hinaus droht eine Punkteintragung im Flensburger Register (4) und im Moment  der Feststellung weiterhin die Beschlagnahme des Gerätes.

Auszug: Bussgeldkatalogverordnung 109a: “...als Kfz-Führer ein technisches Gerät betreibt oder betriebsbereit mitführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, wird...” bzw. seit 2009: 247: “Als Führer eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt § 23 Abs. 1b/§ 49 Abs. 1 Nr. 22: 75 €)
Dieses Internetangebot richtet sich daher aus wettbewerbsrechtlichen Gründen (UWB) nicht an  Interessenten aus Deutschland (UWB).

Alte Rechtslage:
Seit vielen Jahren wird in der Öffentlichkeit die rechtliche Zulässigkeit bzw. eine eventuelle Strafbarkeit von Radarwarnern diskutiert. Hierbei gehen die Meinungen teilweise sehr weit auseinander. Dies ist insbesondere auf die sich in den letzten Jahren mehrfach ändernde Gesetzgebung und darauf aufbauend die tatsächliche Rechtsprechung zurückzuführen. Daneben ist häufig die auf persönlichem Rechtsempfinden basierende Meinung ”...das kann gar nicht erlaubt sein...” anzutreffen.
Zur aktuellen Rechtslage in Deutschland ist folgendes festzustellen: Der Besitz, der Verkauf und die Benutzung von Radarwarnern ist nicht strafbar. Die gesetzliche Grundlage bildet das Telekommunikationsgesetz (TKG). Dies gilt allerdings erst seit einer Novelle dieses Gesetzes im August 1996. Dies könnte darauf schließen lassen, daß man bei einer Benutzung eines derartigen Gerätes keinerlei Risiken eingeht. Das stimmt jedoch nur teilweise, denn wer bei der Benutzung durch die Polizei “erwischt” wird, kann in einigen Bundesländern das Gerät (d.h. den Gegenwert) durch eine Beschlagnahme verlieren. Rechtsgrundlage dazu ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 24 ZS 98.1588). Das Urteil stützt sich auf das von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Polizeiaufgabengesetz (PAG), mit dessen Hilfe der Freistaat seine Beamten ermächtigt, die Geräte zu beschlagnahmen und ersatzlos zu vernichten. Man könnte denken, hier wurde gleich bei der Urteilsverkündung mit richterlichen Hammer auf das Gerät geschlagen. Als Begründung wurde dem aktiven Nutzer grundsätzlich die Absicht einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsübertretung unterstellt, bei der er sich und andere gefährdet, d.h. die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Um diese Gefahr abzuwehren, dürfen die Beamten also vorbeugend einschreiten. In der Zwischenzeit haben sich einige andere Bundesländer dieser Rechtsauffassung angeschlossen bzw. prüfen noch ihre Verwaltungsgesetze auf die Rechtmäßigkeit. Einige Experten jedoch sehen in der bundesweiten Durchsetzung dieser Argumentation erhebliche Zweifel.
Es läßt sich also konstatieren, daß der Betrieb des Gerätes zwar straffrei ist, im Falle des Erkennens durch die Polizei aber eine Beschlagnahmung droht. Dies ist jedoch aufgrund der sehr kleinen Geräteabmessungen und der Positionierung hinter der Windschutzscheibe äußerst unwahrscheinlich. Die Ausnahme bildet eine allgemeine Polizeikontrolle, wobei hier die bei vielen Geräten mögliche sekundenschnelle Demontage Abhilfe schafft. Treffen Sie also Ihre Entscheidung...

Quellen: 
Presseerklärung des Bayerischen Innenministeriums”
“Hohe Strafen für den Blitzschutz” In: AUTO, November 2001, Heft 24, Rubrik Nachrichten
”Radarwarner - Kein Pieps mehr ?”  In: Auto-Bild, August 1998, Heft 33, Rubrik Service

  • In Kürze wird hier die Bedienungsanleitung des Radarwarner interface zur Verfügung stehen.

     


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